Anklage gegen Schweizer Post wegen Geldwäsche
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen die Schweizer Post Anklage wegen Geldwäsche erhoben. Sie wirft PostFinance vor, keine Regeln für das Vorgehen im Vorfeld von außergewöhnlichen Barabhebungen zu haben. Die Schweizer Post wies die Vorwürfe zurück.
Anlass für die Anklage ist eine Barabhebung von 4,6 Millionen Franken vom 11. Februar 2005 in Solothurn. Die Barabhebung wurde vom Konto einer Anlagefirma gemacht, deren Verantwortliche im Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs stehen. Die interne Stelle der Schweizer Post für Geldwäschefragen habe trotz Kenntnis dieses außerordentlich hohen Barbezugs keine Abklärungen über Herkunft und Verwendung der Gelder vorgenommen, teilte die Solothurner Staatsanwaltschaft heute mit.
Verfahren gegen Mitarbeiterinnen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hatte 2007 zuerst ein Strafverfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen der Schweizer Post in Solothurn eröffnet. Diese hatten sich jedoch weisungskonform verhalten und sich bei der internen Stelle für Geldwäschefragen rückversichert. Das Verfahren gegen die beiden Mitarbeiterinnen wurde deshalb eingestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fehlen der Schweizer Post jedoch Vorschriften für das Vorgehen im Vorfeld von außergewöhnlichen Barabhebungen.
Publiziert am 22.07.2010