IGH: Kosovo-Unabhängigkeit kein Verstoß gegen Völkerrecht
Die Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 habe das „allgemeine internationale Recht nicht verletzt“. Das stellte der Präsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH), Hisashi Owada, heute in Den Haag bei der Verlesung des IGH-Rechtsgutachtens zur Unabhängigkeit des Kosovo fest, die vom Sender Al-Jazeera live übertragen wurde. Die Verlesung dauerte noch an.
Die UNO-Vollversammlung hatte im Herbst 2008 - mehr als ein halbes Jahr, nachdem das Kosovo seine Unabhängigkeit ausgerufen hatte - dem Antrag Belgrads zugestimmt, den IGH-Standpunkt einzuholen. Konkret wurde die Frage an den IGH gerichtet: „Steht die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die vorübergehenden Institutionen der Selbstverwaltung im Kosovo in Einklang mit dem internationalen Recht?“
"Niemals Unabhängigkeit Kosovos anerkennen
Auch nach dem Rechtsgutachten des IGH will Serbien weiter um die Rückkehr des Kosovos in seinen Staatsverband kämpfen. Das kündigte der serbische Außenminister Vuk Jeremic im Belgrader Fernsehen aus Den Haag an. „Wir werden niemals die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen“, sagte der sichtlich enttäuschte Minister: „Vor uns liegen schwere Tage“. Der „diplomatische Kampf“ gehe weiter.
Insgesamt wird die Abspaltung von weltweit 69 Staaten anerkannt. Unterstützung in seiner Ablehnung erhält Serbien von seinem Verbündeten Russland.
Kosovo feiert
Die Kosovo-Spitze feiert das Rechtsgutachten. Die IGH-Entscheidung sei „weise“, erklärte Staatspräsident Fatmir Sejdiu in Pristina. „Serbien hat vom IGH seine Antwort erhalten und sollte unsere Unabhängigkeit anerkennen“, sagte das Staatsoberhaupt. Wichtige Regierungsmitglieder stießen mit Champagner auf die Entscheidung an und bezeichneten das Urteil als „großen Sieg“ und als „Bumerang für die hegemonistische Politik Serbiens“.
Die Erklärung des IGH war mit Spannung erwartet worden. Zwar ist sie rechtlich nicht bindend, und der Gerichtshof verfügt über keine Handhabe, seine Urteile durchzusetzen. Praktisch wurde bisher jedoch nur etwa eine Handvoll der mittlerweile mehr als 90 Entscheidungen nicht befolgt. Die Feststellungen des IGH gelten zudem als wichtig für die Weiterentwicklung des Völkerrechts.
Publiziert am 22.07.2010