UNHCR kritisiert Österreichs Asylpolitik
Der Vertreter des UNO-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) für Deutschland und Österreich, Michael Lindenbauer, fordert die österreichische Politik auf, „nicht gegen Flüchtlinge Stimmung zu machen“. Er forderte in einem APA-Interview „einen anderen Ton in der Debatte“. Trotz des derzeit niedrigen Stands der Asylanträge warnte er vor „Schnellschüssen“, was die Kapazität von Aufnahmestellen betrifft.
Dass laut einer jüngsten Umfrage die Mehrheit der Österreicher Asylwerber für kriminell und verlogen hält, sei ein Alarmzeichen, meint Lindenbauer. Österreich habe „eine lange Asyltradition“, dies gelte es auch zu kommunizieren und die Bevölkerung zu informieren.
Sorgen bereiten der UNO auch die steigenden Schubhaftzahlen. „Das ist natürlich eine konkrete Auswirkung der jüngsten Gesetzesänderung“, sagt Lindenbauer. Das UNHCR trat stets dafür ein, dass „Schubhaft nur in Ausnahmefällen verhängt wird. Es handelt sich eben nicht um Verbrecher.“
Kritik an Rückstellungen nach Griechenland
Kritisiert wurde auch, dass Österreich nach wie vor Flüchtlinge gemäß Dublin-Abkommen nach Griechenland rückstelle - trotz der dortigen „unhaltbaren Situation“ für Asylwerber. Deutschland habe Rückstellungen dorthin für humanitäre Härtefälle ausgesetzt, in vielen EU-Staaten hätten Gerichte sie gestoppt.
„Gewisses Augenmaß walten lassen“
Zugleich begrüßte Lindenbauer die Vorschläge der EU-Kommission zur weiteren Harmonisierung eines gemeinsamen EU-Asylsystems, gegen die Österreich allerdings Sturm läuft. Es brauche rasche Schritte in Richtung einheitlicher Standards, das System sei „wie manche sagen, dysfunktional“.
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) rät Lindenbauer „ein gewisses Augenmaß walten zu lassen und nicht von einer Novelle zur nächsten zu stolpern“. Zugleich unterstreicht Lindenberger positive Aspekte am österreichischen System: Dieses sei an sich „solide und funktionierend“, stehe mit dem Asylgerichtshof als zweite Instanz zwar „außerhalb des Rechtsrahmens“, garantiere aber einen korrekten Instanzenzug.
Publiziert am 25.07.2010