Garantieselbstbehalt günstiger als Gewährleistungsreparatur
Die gesetzlich eindeutig geregelte und von einem Unternehmen nicht ausschließbare Gewährleistung schützt Konsumenten in der Regel besser, als frei vereinbare Garantien. Dennoch kann es auch Situationen geben, in denen es ratsam wäre, auf Gewährleistungsrechte zu verzichten und die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen.
Gewährleistung ist nämlich immer beim Händler geltend zu machen, bei dem man ein Produkt erstanden hat, und das kann etwa bei einem Auto, mit dem man weit weg vom Händler unterwegs ist, zu einigen Problemen führen.
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Publiziert am 31.07.2010