Akku aufgeladen: Kündigung wegen 1,8 Cent
Im deutschen Landesarbeitsgericht wird demnächst ein besonders skurriler Fall von Mitarbeiterkündigung verhandelt: Mit Stromdiebstahl und einem Schaden von 1,8 Cent für ein Unternehmen müssen sich am kommenden Donnerstag die Richter beschäftigen (Az.: 16 Sa 260/10).
Einem 41-jährigen Computerfachmann war gekündigt worden, weil er den Akku eines privat gemieteten Elektrorollers rund anderthalb Stunden an einer Steckdose des Betriebs aufgeladen hatte. Der Arbeitgeber schickte dem seit 19 Jahren unbescholtenen Mitarbeiter die Kündigung.
Geringerer Schaden kaum möglich
Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 aufgehoben, wie das Landesarbeitsgericht mitteilte. Als Grund nannten die Siegener Richter die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes, innerhalb derer er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Zudem führten sie an, dass ein geringerer Schaden kaum vorstellbar sei. Die Firma hatte Berufung eingelegt.
Publiziert am 26.08.2010