Elektronische Fußfessel kostet Betroffene 22 Euro pro Tag

Am Mittwoch tritt die gesetzliche Grundlage für den elektronisch überwachten Hausarrest in Kraft. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben, kommt dann die elektronische Fußfessel infrage. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erhofft sich davon eine Entlastung der an ihren Kapazitätsgrenzen angelangten Justizanstalten.

Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Justizministeriums zukünftig ihre U-Haft bzw. ihre Freiheitsstrafen statt im Gefängnis zu Hause absitzen. Jeden Betroffenen kostet ein Tag mit Fußfessel 22 Euro. Im Fall der Uneinbringlichkeit kommt für die Unkosten die Republik auf.

Individuelles „Aufsichtsprofil“

Die Überwachung des Hausarrests wurde in einer Durchführungsverordnung des Justizministeriums - der sogenannten Hausarrestverordnung - den Landesgerichtlichen Gefangenenhäusern, in Wien der Justizanstalt Simmering übertragen. Welche Anstalt konkret kontrolliert, ob der Betroffene den an einem Kunststoffband befestigten Sender permanent trägt und das eigens auf ihn abgestimmte Aufsichtsprofil, in dem genehmigte Abwesenheiten - etwa zu ärztlichen Behandlungen oder zur Beschaffung der Mittel des notwendigen Lebensbedarfs - festgelegt sind, auch einhält, entscheidet die Vollzugsdirektion.

Publiziert am 29.08.2010