Gericht verlangt Neuwahlen in Schleswig-Holstein

Im norddeutschen Bundesland Schleswig-Holstein wird eine vorgezogene Neuwahl notwendig. Der Landtag muss zwei Jahre früher als geplant wieder gewählt werden. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig ordnete heute eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an.

Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP ließ das Gericht jedoch unangetastet.

Die Richter folgten einer Klage der Landtagsfraktionen von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.

Überhangmandate auslösend

Der Entscheidung lagen Wahlprüfungsbeschwerden sowie eine Normenkontrollklage zugrunde. Auslöser waren elf Überhangmandate für die CDU, die sich bei der Wahl am 27. September 2009 ergeben hatten. Drei von ihnen wurden nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert - wie es die Verfassung vorsieht.

Die Landeswahlleiterin stützte sich bei ihrer Entscheidung auf eine Bestimmung im Wahlgesetz, die aber unterschiedlich auslegbar ist. So erhielten CDU und FDP mehr Sitze im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die gesamte Konkurrenz. Schwarz-Gelb hat derzeit genau einen Sitz mehr als die Opposition.

Publiziert am 30.08.2010