Causa MEL: Klagen gegen Meinl-Bank abgewiesen
Die Meinl-Bank freut sich in der Affäre um die ehemalige Meinl European Land (MEL, mittlerweile Atrium) über ein weiteres Urteil zu ihren Gunsten. Das Landesgericht Salzburg wies eine Schadenersatzklage einer Anlegerin ab, die mit MEL-Zertifikaten Geld verloren hatte.
Die Frau sei über die Risiken des Wertpapiergeschäfts informiert gewesen und habe gewusst, dass sie im schlechtesten Fall ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren kann, begründete das Gericht laut Aussendung der Meinl-Bank von heute seine Entscheidung.
Mehrere Klagen abgewiesen
Erst vorige Woche hatte das Handelsgericht (HG) Wien der Meinl-Bank in drei ähnlich gelagerten Fällen recht gegeben. Wenige Tage später hat dann das Bezirksgericht Spittal an der Drau ein derartiges Anlegervorbringen abgewiesen.
Gegen die Meinl-Bank waren in der Causa MEL Hunderte Anleger vor Gericht gezogen. Mit dem mutmaßlichen Auslaufen der Verjährungsfrist im August bot die Meinl Bank etwa 6.000 Kleinanlegern einen Vergleich an, der „gut angenommen“ werde.
Causa keineswegs ausgestanden
Der Bank droht aber auch Ungemach von anderer Seite. Am 11. August brachte die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium eine Milliardenklage gegen Julius Meinl, seine Bank und damalige Verantwortliche bei der MEL ein. Die Firma Atrium mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey ist ihrerseits in der Bredouille, ermittelt doch die Wiener Staatsanwaltschaft auch gegen sie.
Publiziert am 01.09.2010