Sarah Brightman erreicht YouTube-Verbot
Die britische Sängerin Sarah Brightman hat sich im Streit über Videos mit ihren Songs auf YouTube erfolgreich gegen die Google-Tochter durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg verbot YouTube gestern, urheberrechtlich geschützte Stücke der Sopranistin online zu stellen. Außerdem sprach das Gericht der Britin Schadenersatz zu.
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Publiziert am 03.09.2010