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Beweise für Rechtmäßigkeit

Die EU-Kommission will von Frankreich Beweise sehen, dass die jüngsten Abschiebungen von Roma nach Bulgarien und Rumänien nicht gegen europäisches Recht verstoßen haben. Außerdem fordert die Kommission die Einrichtung einer „Roma-Taskforce“ zur Verbesserung der Situation in Europa.

In der der APA vorliegenden „vorläufigen rechtlichen Analyse“ der EU-Kommission heißt es: „Die Kommission ersucht die französischen Stellen um detaillierte Informationen, ob und inwieweit die nach der Freizügigkeitsrichtlinie erforderlichen Schutzklauseln in den jüngsten Fällen angewendet wurden.“

8.000 Abschiebungen

Seit Jahresbeginn hat Frankreich rund 8.000 Roma in ihre Heimatländer Rumänien und Bulgarien zurückgeschickt. Im Juli hatte die Regierung in Paris die Gangart noch einmal verschärft und auch illegale Roma-Lager aufgelöst. Die EU-Kommission vermutet dahinter eine mögliche Diskriminierung.

EU-Bürger, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Gastland bedrohen würden, könnten in ihr Heimatland ausgewiesen werden. Das setze nach EU-Recht aber eine Einzelfallprüfung voraus, heißt es in dem internen, neun Seiten langen Papier, das von Justizkommissarin Viviane Reding gemeinsam mit Innenkommissarin Cecilia Malmström und Sozialkommissar Laszlo Andor erstellt wurde. „Nationale Maßnahmen, die auf Grundlage der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit getroffen wurden, müssen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit achten und müssen ausschließlich auf dem persönlichen Verhalten der betreffenden Person gründen.“

„Freiwilligkeit“ der Rückführungen zu klären

Die Dienststellen stünden in engem Kontakt mit den französischen Behörden, um die von Frankreich behauptete „Freiwilligkeit“ der Rückführungen zu klären, heißt es in der Analyse weiter. „Die Tatsache alleine, dass ein Pauschalbetrag an EU-Bürger im Fall ihrer Rückkehr gezahlt wird, ist nach der vorläufigen Analyse der Kommissionsdienststellen nicht ausreichend, um diese Rückführungen außer den Anwendungsbereich der Grundsätze der EU-Freizügigkeitsrichtlinie zu stellen.“ Frankreich hat den nach Rumänien und Bulgarien abgeschobenen Roma eine „Rückkehrhilfe“ in Höhe von 300 Euro pro Erwachsenem und 100 Euro pro Kind gezahlt.

Zudem will die Kommission klären, welche Folgen den Ausgewiesenen drohten, wenn sie nach ihrer Rückkehr in ihre Heimat wieder nach Frankreich einreisen. „Einreiseverbote können nicht über abgeschobene EU-Bürger verhängt werden, nur weil sie nicht mehr die Erfordernisse für einen Aufenthalt erfüllen. Nur die EU-Bürger, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit rechtmäßig ausgewiesen wurden, dürfen Gegenstand einer Ausschlussanweisung sein, die spätestens drei Jahre, nachdem die Maßnahme gesetzt wurde, neu bewertet werden kann“, heißt es in dem Bericht der EU-Kommission.

EU-Recht fordert Gleichbehandlung

In Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta heißt es, die von Frankreich gesetzten Maßnahmen würden nur dann nicht gegen EU-Recht verstoßen, wenn diese gleichermaßen gegen alle EU-Bürger in vergleichbaren Situationen gerichtet seien und nicht EU-Bürger auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, ethnischen und sozialen Ursprungs, Angehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder aus Gründen der Nationalität ergriffen wurden.

Außerdem dürfen die Ausweisungen nicht als Massenabschiebungen erfolgt sein. Die Rechte von Roma-Kindern müssten voll berücksichtigt sein. Persönliche Daten wie Fingerabdrücke, die in einer Datenbank (OSCAR) gespeichert würden, dürften nur dem Zweck dienen, betrügerische Doppelbezahlungen an die Roma zu verhindern und nicht für andere unbestimmte Zwecke.

Bewertung bis Jahresende

Als Konsequenz aus der jüngsten Diskussion will die EU-Kommission eine „Roma-Taskforce“ einrichten. Bis zum Jahresende wolle die EU-Kommission die von den EU-Staaten ergriffenen Schritte bewerten, nachdem die EU-Kommission im Frühjahr eine Mitteilung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Roma in Europa vorgelegt hatte.

So soll insbesondere die Verwendung von EU-Fonds zur Integration von Roma in den einzelnen EU-Ländern geprüft und „Benchmarks“ unterworfen werden, heißt es in dem Bericht. Im Herbst vergangenen Jahres habe die EU-Kommission von allen 27 EU-Staaten einen Fragebogen ausgeschickt, um einen Überblick über die Situation der Roma zu bekommen. Nur 21 Länder hätten darauf aber geantwortet, während aus Österreich, Zypern, Dänemark, Frankreich, Portugal und Großbritannien keine Rückmeldung gekommen sei.

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Publiziert am 04.09.2010