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16.000 Verfahren anhängig

Vor zwei Jahren hat der Asylgerichtshof (AsylGH) als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Seitdem wurden fast zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren abgebaut.

Von etwa 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden rund 14.000 abgeschlossen. Bis Ende 2011 bzw. Anfang 2012 werde man alle Beschwerdeverfahren durchschnittlich innerhalb von sechs bis maximal zehn Monaten abschließen können, erklärte Präsident Harald Perl Ende August.

Insgesamt schloss der AsylGH seit seiner Einrichtung vor zwei Jahren etwa 29.000 Verfahren ab, etwas mehr als 16.000 sind derzeit noch anhängig. Rund 14.600 Altfälle, also fast zwei Drittel, wurden bisher abgeschlossen. Man befinde sich „in der Zielgerade“, meinte Perl. Das Ziel, die Altverfahren bis Ende 2010 abzubauen, halte man aufrecht, versicherte der Gerichtspräsident, man werde aber wohl ein paar Monate länger brauchen.

20.000 neue Verfahren

Von den rund 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden bisher etwa 70 Prozent abgeschlossen. Rund 63 Prozent dieser Verfahren weisen eine Dauer von drei Monaten auf. Die offenen 6.000 Fälle könnten spätestens kommendes Jahr mit einer Entscheidung rechnen. Noch nie zuvor sei es gelungen, in so vielen Fällen so vielen Asylwerbern schnell Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie Asyl bekommen oder keinen solchen Schutz in Anspruch nehmen können, betonte Perl.

„Botschaft an Asylwerber“

In jenen Fällen, in denen zu entscheiden war, ob Österreich oder ein anderer EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (Dublin-Verfahren), beträgt die durchschnittliche Dauer zwei Wochen. Vor etwa einem Jahr habe die Regierung Balkanstaaten wie Bosnien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt und die diesbezüglichen Beschwerdeverfahren priorisiert, erläuterte Perl. Diese „Balkan-Verfahren“ dauern zu rund 66 Prozent durchschnittlich drei Monate.

Perl sprach von einer Beschleunigung der Verfahren, und diese sei eine „Botschaft“ an Asylwerber und Österreicher - Menschen, die heute in Österreich einen Asylantrag stellen, müssten nicht mehr fürchten, dass das Verfahren Jahre dauert. Perl führt das einerseits auf personelle Investitionen in den AsylGH zurück, andererseits hätten die Richter einen hohen Spezialisierungsgrad - ein Richter betreue lediglich drei bis vier Herkunftsstaaten und verfüge deshalb über großes Wissen über die Situation in diesen Ländern.

Meist erste Instanz bestätigt

Von den rund 29.000 Entscheidungen hat der AsylGH in knapp 19.500 Fällen (68 Prozent) die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Rund 5.500 erstinstanzliche Entscheidungen (19 Prozent) wurden behoben, in den restlichen 4.000 Fällen gab es sonstige Entscheidungen. In 2.500 Fällen stellte der AsylGH Flüchtlingsstatus fest, rund 600-mal wurde subsidiärer Schutz zuerkannt.

Aufhebungsquote „sehr gering“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob bisher knapp 100 Entscheidungen des AsylGH auf. Zu der Anmerkung, der VfGH begründe derartige Aufhebungen mitunter mit willkürlichem Verhalten des AsylGH, meinte Perl, der VfGH prüfe sehr sensibel und mache auch auf Mängel aufmerksam - Fehler seien zu beheben und man lerne daraus. Die Aufhebungsquote durch den VfGH sei aber mit 0,4 Prozent, bezogen auf alle Entscheidungen des AsylGH, „sehr, sehr gering“.

Publiziert am 07.09.2010