EuGH: Deutsches Glücksspielmonopol unzulässig
Das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Entscheidung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben.
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Publiziert am 08.09.2010