EuGH kippt österreichisches Glücksspielmonopol
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichischen Glücksspielmonopol gekippt. Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, „verstoßen gegen das Unionsrecht“.
Konkret heißt es in dem heute bekanntgegebenen Urteil des EuGH, dass die „Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria nicht im Einklang“ mit EU-Recht steht. Kritisiert wird, dass bei der Konzessionsvergabe „keine Ausschreibung stattgefunden“ hat.
Publiziert am 09.09.2010