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Hohes Gut Meinungsfreiheit

Die von einem antiislamischen Pastor im US-Staat Florida für Samstag geplante Koranverbrennung fällt nach Angaben von Rechtsexperten unter den Schutz der Meinungsfreiheit.

Ausschlaggebend sei, ob Pastor Terry Jones von der Glaubensgemeinschaft Dove World Outreach Center mit seiner Aktion eine Meinung ausdrücken wolle, oder ob er damit beabsichtige, Menschen zur Gewalt anzustiften, erklärt Rechtsprofessorin Ruthann Robson von der Universität von West Virginia. In ersterem Fall stehe Jones mit seinem Vorhaben, Koranschriften am Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 zu verbrennen, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit, die im ersten Zusatz (First Amendment) der US-Verfassung garantiert ist.

„Glauben Nachdruck verleihen“

Er wolle mit der Aktion auf dramatische Weise seinem Glauben Nachdruck verleihen, dass der Koran böse sei, weil dieser Gewalt und Radikalismus begünstige, sagt Jones, dessen Kirchengemeinde in der Stadt Gainesville etwa 50 Mitglieder hat.

Auch wenn die Koranverbrennung von vielen Menschen als beleidigend empfunden würde, ist die Aktion nach amerikanischem Recht voraussichtlich nicht illegal. Jegliches Gesetz, das Jones von seinem Vorhaben abhalten sollte, würde vom Obersten Gerichtshof der USA für verfassungswidrig erklärt, wie der Rechtsprofessor Steven Schwinn von der Universität von Chicago sagt.

Auch US-Flaggenschändung erlaubt

Mehrere bedeutsame Urteile des Obersten Gerichtshofs fielen zugunsten des Rechts auf freie Meinungsäußerung aus. Im Jahr 1989 wurden Gesetze in zahlreichen US-Staaten, die die Schändung der US-Flagge verbieten, außer Kraft gesetzt. Hintergrund war ein Protest vor dem Parteitag der Republikaner in Dallas, bei dem amerikanische Flaggen verbrannt wurden.

2003 erklärte die höchste Instanz im amerikanischen Justizsystem ein Gerichtsurteil im US-Staat Virginia für ungültig, das im Zusammenhang mit dem Ku-Klux-Klan gefällt wurde. Ob es illegal sei, ein Kreuz in Brand zu setzen, hänge davon ab, ob die Ku-Klux-Klan-Mitglieder mit ihrer Aktion jemanden einzuschüchtern versucht hätten.

Behörden untersagten Feuer

Falls Pastor Jones am Samstag sein Vorhaben in die Tat umsetzt, könnte er dennoch Ärger mit den örtlichen Behörden bekommen, die ihm das Entfachen eines Feuers im Freien untersagten. Sollte Jones die angekündigte Koranverbrennung umsetzen, wird er nach Behördenangaben wahrscheinlich eine Gerichtsvorladung wegen des Fehlens einer Zulassung bekommen.

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Publiziert am 09.09.2010