Aufregung über angeschossene Katze in NÖ

Paragraf 64 des Niederösterreichischen Jagdgesetzes besagt, dass freilaufende Katzen, die mehr als 300 Meter vom nächsten Haus entfernt sind, von Jägern getötet werden dürfen - ja sogar müssen. In Hötzeldsdorf wurde nun eine Katze angeschossen, ihre Besitzerin ist überzeugt, dass das nicht rechtmäßig war.

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Publiziert am 09.09.2010