EuGH beschäftigt sich mit deutscher Abgabe auf Drucker

Der seit acht Jahren schwelende Streit über die deutsche Urheberrechtsabgabe auf Drucker und Computer wird beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fortgesetzt.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte nach eigenen Angaben dem europäischen Gericht heute die Frage vor, ob sich die Kopierabgabe an die deutsche Verwertungsgesellschaft (VG) Wort mit EU-Recht vereinbaren lässt.

30 Euro pro Gerät

Die VG Wort argumentiert, dass mit Druckern und Computern Schriftstücke aus dem Netz gedruckt werden können und die Abgabe daher auch für deren Hersteller, Importeure und Händler fällig werde. Geklagt wurden Canon, Fujitsu, Hewlett-Packard (HP) und Kyocera Mita. Verlangt werden 30 Euro plus Mehrwertsteuer pro verkauftes Gerät.

Der zuständige erste Zivilsenat hatte die Klage 2008 abgewiesen. 2010 hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Entscheidungen aber auf und wies die Verfahren zurück. Nach einer Verhandlung im April legte der BGH dem EuGH nun einen ausführlichen Fragenkatalog vor. Die Beantwortung dürfte ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Unter anderem stellt sich die Frage der Höhe der Abgabe. Seit 2008 ist die Abgabe im Urheberrechtsgesetz bereits eindeutig festgeschrieben, strittig ist daher nur noch die Zeit davor.

Österreich: Festplattenabgabe umstritten

In Österreich wird für Tintenstrahl- und Laserdrucker sowie Multifunktionsgeräte eine Reprografieabgabe eingehoben. Für Computer ist die Abgabe laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2009 nicht zulässig. Österreichische Verwertungsgesellschaften hatten jedoch im Oktober 2010 eine „Leerkassettenvergütung“ für Festplatten eingeführt. In einer Klage gegen die Festplattenabgabe hat HP im Mai 2011 in erster Instanz einen Sieg verbucht.

Publiziert am 21.07.2011