Berlin will Beschneidung rechtlich absichern

Die religiös begründete Beschneidung von Buben soll nach dem Willen der deutschen Regierung weiter straffrei bleiben. Nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell „Rechtsfrieden“ für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert gestern in Berlin. Die SPD zeigte sich bereit, die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen gesetzlich festzuschreiben.

„Bereitet uns Sorge“

Seibert unterstrich, „verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen“ müssten in Deutschland straffrei möglich sein. „Es bereitet uns Sorge, dass die Ausübung dieser alten, uralten religiösen Bräuche sich derzeit nicht in einer Situation des Rechtsfriedens befindet“, sagte der Regierungssprecher.

„Uns ist bewusst, dass gerade für die jüdische Religion die frühe Beschneidung von großer Bedeutung ist und dass es auch zeitlich dringend geboten ist, diesen Rechtsfrieden wiederherzustellen.“

Rasches Handeln angekündigt

Wie das geschehen könne, werde derzeit mit den zuständigen Ressorts und mit Beteiligung der Regierung besprochen. „Wir wissen, da ist eine zügige Beteiligung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden“, sagte Seibert. Die Freiheit der religiösen Betätigung sei für die Bundesregierung „ein hohes Rechtsgut“.

Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel und die frühere SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonten in einer gemeinsamen Erklärung, religionsbedingte Beschneidungen von Buben dürften „in Deutschland nicht strafbar sein“. Zuvor hatten sich bereits die Grünen auf die Seite der Vertreter des Judentums und des Islams gestellt.

Das Kölner Landgericht hatte in seinem Urteil die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Daran ändere auch eine Einwilligung der Eltern nichts, da eine solche Zustimmung nicht dem Wohl des Kindes entspreche.

Publiziert am 13.07.2012