Grasser: Vaduz-Gericht folgt Akten nicht aus

Die österreichische Justiz wird in der Causa BUWOG und den Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser weiter auf die im April 2011 bei einem liechtensteinischen Treuhänder beschlagnahmten Akten warten müssen.

Das Staatsgericht in Vaduz gab einer Beschwerde gegen ein Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom April 2012 teilweise statt. „Eine Ausfolgung der Akten kann somit derzeit nicht erfolgen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Liechtensteiner Verfassungsrichter heute Früh.

Verletzung der Privatsphäre

Begründet wird das u. a. mit der Verletzung der Geheim- und Privatsphäre der Beschwerdeführer. Die Vaduzer Richter äußern auch Zweifel an der Begründung der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob diese „eine ausreichende Grundlage für die Gewährung der Rechtshilfe bildet“. Das Vorgericht müsse sich in einem zweiten Verfahrensgang mit diesem Begründungsmangel befassen.

Wien: Entscheid nur aufgeschoben

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verwies in einer ersten Reaktion darauf, dass die aktuelle Entscheidung des Liechtensteiner Staatsgerichtshofs nicht endgültig sei. „Die Entscheidung, ob wir die Unterlagen erhalten, ist derzeit nur aufgeschoben“, sagte der Sprecher der WKStA, Erich Mayer.

Hoffen auf entscheidende Hinweise

Die Ermittler hoffen, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Ex-Finanzminister Grasser in Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre zu erhalten. Grasser bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben.

Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein, wo er im Mai eine Niederlage erlitt. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit in Liechtenstein legte er danach Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht.