Causa Graf: Justizministerium weist FPÖ-Kritik zurück

Das Justizministerium hat die Kritik der Freiheitlichen in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) in der Stiftungscausa zurückgewiesen.

Jede Anzeige, die dem Ministerium übermittelt werde, werde über die Oberstaatsanwaltschaft an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, außer es stehe schon von vornherein fest, dass keine strafbare Handlung vorliegen kann, hieß es heute in einer schriftlichen Stellungnahme.

Kickl sieht politische Motive

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hatte zuvor das Zustandekommen der Ermittlungen gegen Graf kritisiert und von einer politisch motivierten Aktion gesprochen. Auslöser sei ein kopierter Bericht aus der „Kleinen Zeitung“ mit dem anonymen handschriftlichen Vermerk „Erstatte Anzeige gegen Martin Graf! (Untreuehandlungen!)“ gewesen, meinte Kickl.

Dieses Schreiben sei nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, sondern beim Justizministerium: „Von dort gab es dann offenbar den Auftrag an die Staatsanwaltschaft, unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen“, behauptete Kickl.

Ministerium: Leiten jede Anzeige weiter

Das Justizministerium betonte nun, dass jede Anzeige weitergeleitet werde, außer es stehe schon von vornherein fest, dass keine strafbare Handlung vorliegen kann, zum Beispiel, weil die angezeigte Tat bereits verjährt ist - das werde a priori von der zuständigen Fachabteilung geprüft.

Auch die dem Justizministerium übermittelte Anzeige bezüglich Graf sei nach vorangehender Prüfung durch die Fachabteilung über die Oberstaatsanwaltschaft an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.

Publiziert am 05.09.2012