Karlsruhe: Grünes Licht für ESM
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM frei gemacht - allerdings unter Vorbehalt.
Die Richter wiesen heute in Karlsruhe Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem deutschen Präsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen.
Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Juncker: Am 8. Oktober in Kraft
Nach dem mit Spannung erwarteten Urteil aus Karlsruhe soll der Mechanismus am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Das teilte Euro-Gruppe-Chef Jean-Claude Juncker in Luxemburg mit.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sieht in der Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm „einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro“, der wesentlich sei „für die Zukunft Europas“. Obwohl es „keine Überraschung“ sei, sprach auch Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) von „einer guten und wichtigen Entscheidung für Deutschland und für Europa“.
„Bedauerlich“ für FPÖ und BZÖ
Als „bedauerlich“ bzw. als „schwarzen Tag für Europa“ bezeichneten FPÖ und BZÖ die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes. FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache kündigte in einer Aussendung weiteren Widerstand gegen den ESM und den Fiskalpakt in Österreich an. BZÖ-Chef Josef Bucher bekräftigte die Forderung nach der Gründung einer Hartwährungszone.
Publiziert am 12.09.2012