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Wirtschaftskammer sieht Besserung

87 Tage arbeiten Frauen im Jahr 2012 „gratis“. Der nach wie vor existierende Lohnunterschied zwischen Vollzeit beschäftigten Männern und Frauen liegt bei 23,7 Prozent. Österreichweit endete am 6. Oktober, dem Equal Pay Day, statistisch gesehen die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern.

Das ist zwar eine leichte Verbesserung im Vergleich zu den beiden letzten Jahren - 94 Tage 2010 und 89 Tage im vergangenen Jahr. Für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sind die Lohnunterschiede dennoch ein „Armutszeugnis“: „Von diesem Viertel kann man rund 15 bis 18 Prozent überhaupt nicht erklären - das heißt, da sind Teilzeit, Überstunden und Berufswahl schon herausgerechnet. Das sind die reinen Diskriminierungsprozente, die da übrig bleiben.“

Ein Jahr Unterbrechung kostet zwei Prozent

Wegen der Konsequenzen schlugen nun die Frauen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Alarm. Angesichts der immer noch klaffenden Einkommensschere warnt der ÖGB vor der Armutsfalle für Pensionistinnen. Man müsse demnach Frauen empfehlen, auf keinen Fall zu Hause zu bleiben, etwa in Karenz, und stattdessen immer Vollzeit zu arbeiten. Durch die künftige lebenslange Durchrechnung und das Pensionskonto werde sich die Situation für Frauen in der Pension weiter verschlechtern, zeigten Berechnungen der ÖGB-Frauen. Jedes Jahr Unterbrechung werde zwei Prozent Pension kosten und jedes Jahr Teilzeit ein weiteres Prozent, betonte die ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht.

Österreich an vorletzter Stelle

Berücksichtigt man bei den jetzigen Unterschied auch die Teilzeit- und atypische Beschäftigung von Frauen, sei der Unterschied mit 40 Prozent im Vergleich zum Einkommen von Männern fast doppelt so hoch. Damit liegt Österreich im EU-Vergleich an vorletzter Stelle - nur noch übertroffen von der Lohnschere in Tschechien.

Schon jetzt schlägt sich die Einkommensdifferenz und die hohe Teilzeit- und Unterbrecherquote von Frauen auf die Pension nieder, viele liegen im Alter unter der Armutsgrenze. 2010 erhielten Pensionistinnen im Durchschnitt 786 Euro, wenn man die Alters- und Invaliditätspension gleichermaßen berücksichtigt. Männer erhielten im Ruhestand durchschnittlich 1.288 Euro.

Höherer Mindestlohn gefordert

Beim Vergleich der Lebensläufe von zwei Frauen mit gleichem Starteinkommen zeigten sich in der Pension deutliche Unterschiede. Während die eine Frau mit längerer Unterbrechung und Teilzeit mit dem dadurch bedingten geringeren Einkommen 890 Euro brutto pro Monat an Pension erhielt, bekam die andere Frau, die bis auf zwei Jahre Karenz durchgehend vollzeitbeschäftigt war, 1.370 Euro brutto. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bringe wenig, betonte Ruprecht. Als Konsequenz und auch im Zuge der Krise und der starken Teuerung fordert der ÖGB eine Erhöhung des Mindestlohns von 1.300 Euro auf 1.500 Euro.

Die GPA-djp setzt auf die Anrechnung von Karenzzeiten in den Kollektivverträgen. Das sei bei zwei Drittel im Bereich der GPA-djp bereits erfolgt, so Vorsitzender Wolfgang Katzian, und werde weiter verfolgt. Zugleich müsse man Frauen auch stärker informieren und sensibilisieren, dass sie beim Einstieg in einen Job und der Gehaltseinstufung auch ihre Ausbildung und allfällige Vordienstzeiten berücksichtigen.

Denn etwa ein Drittel der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern entstehe bereits beim Einstieg in das Arbeitsverhältnis, so die Gewerkschaft. Diese „können oft ein ganzes Berufsleben lang nicht aufgeholt werden“, warnte Frauenvorsitzende Ilse Fetik.

Wirtschaft widerspricht

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) betont dagegen, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werde: „Die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen hat sich stark verringert, wenn man berücksichtigt, dass Frauen oft andere, nämlich schlechter bezahlte Berufe wählen als Männer und es auch bei Ausbildung, Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer und in puncto Erwerbsunterbrechungen deutliche Unterschiede gibt“, so WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser. Das würden auch die Einkommensberichte der Unternehmen bestätigen. Einem höheren Mindestlohn erteilt sie eine klare Absage.

Zudem würden auch andere Faktoren bei Gehaltsverhandlungen eine Rolle spielen. Männer legen laut Hochhauser besonderen Wert auf ihr Gehalt, Frauen sei Arbeits- und Lebensqualität wichtiger. Auch das niedrige Pensionsalter sei ein „finanzieller Bumerang für die Frauen“.

Heinisch will Offenlegung auch in Kleinbetrieben

Frauenministerin Heinisch-Hosek will unterdessen den Druck auf die Wirtschaft zu mehr Transparenz erhöhen. Sie kündigte im „Standard“ (Samstag-Ausgabe) eine Initiative an, wonach schon Unternehmen ab 25 Mitarbeitern verpflichtet werden sollen, innerbetrieblich die Gehälter nach Verwendungsgruppen offenzulegen. Die Zahlen sollten außerdem für alle Mitarbeiter einsehbar sein - derzeit hätten nur die Betriebsräte Einsicht in Lohntabellen und Einkommensberichte.

Im März 2011 trat das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, wodurch Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur anonymisierten Offenlegung der Gehälter verpflichtet sind. Derzeit müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Einkommensberichte erstellen. Bis 2014 sollen das auch Firmen ab 250 Mitarbeitern tun.

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Publiziert am 16.10.2012