Karl gegen „Panikmache“ wegen Grundbuchsgebühr
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ist heute der Kritik der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer an der Grundbuchgebührennovelle entgegengetreten.
Diese „Falschinformationskampagne“ und „Panikmache“ sei zurückzuweisen. Eine „Erbschaftssteuer durch die Hintertür“ - vor der Notare-Präsident Ludwig Bittner gewarnt hatte - werde es nicht geben, versicherte Karl in einer Aussendung.
Bei Erbschaften und Schenkungen in der Familie werde sich nichts ändern, also die Eintragungsgebühr nicht steigen, versicherte die Ministerin. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die alte Regelung für die Grundbucheintragungsgebühr aufgehoben und bis zum Jahreswechsel zur Reparatur aufgefordert.
Rechtsanwälte sehen Gefahr von „Gebührenlawine“
Karl hat nun einen Entwurf für eine Novelle in Begutachtung gegeben. Dieser stieß auf scharfe Kritik des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) und der Notariatskammer. Sie befürchten eine drastische Anhebung der Eintragungsgebühr. Ihr Ziel sei es, eine „Gebührenlawine“ zu verhindern, hielt Karl dem entgegen. Die von ihr vorgeschlagene Novelle sei aufkommensneutral.
Aufgrund zahlreicher Ausnahmen werde die Novelle zu keinen Mehreinnahmen des Justizministeriums führen, so Karl. Bei unentgeltlichen Immobiliengeschäften im Familienkreis werde die Gebühr weiterhin nach dem dreifachen Einheitswert berechnet. Sie bleibe also gleich, wenn ein Eigentümer sein Haus per Testament der Lebensgefährtin vererbt oder Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken.
Publiziert am 08.10.2012