OGH: Razzia bei Grassers Steuerberater war rechtmäßig

Für Anwälte und Wirtschaftstreuhänder gilt das Berufsgeheimnis. Damit sind Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei ihnen nur in speziellen Fällen erlaubt. Das Beispiel schlechthin sind die mutmaßlich illegalen Treuhandgeschäfte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Liechtenstein, der Schweiz und in Österreich.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun aber eine Entscheidung getroffen, die solche Hausdurchsuchungen in Österreich erleichtert. Für den Fall Grasser kommt der OGH-Spruch allerdings zu spät.

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Grasser durch Ex-Kabinettschef belastet

Grasser wird unterdessen in der Causa BUWOG durch Aussagen seines früheren Kabinettschefs Heinrich Traumüller bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft belastet, berichtet das Magazin „Format“ in seiner neuen Ausgabe laut Vorausmeldung.

Traumüller war im Korruptions-U-Ausschuss befragt und im Anschluss daran von den Korruptionsermittlern erneut vernommen worden. Wie das „Format“ aus Einvernahmeprotokollen zitiert, sei Traumüller nach seinen Angaben erst dort eine Manipulationsmöglichkeit bei der BUWOG-Privatisierung bewusst geworden.

„Vorverkaufsrecht als Schlüssel“

„Ich bin mir erst im Zuge des U-Ausschusses der wahren Bedeutung des Vorkaufsrechts bewusst geworden“, zitiert ihn das Magazin. „Für mich war das Vorkaufsrecht eindeutig der Schlüssel zum Letztangebot des Österreich-Konsortiums. Dies natürlich nur in Verbindung mit der Kenntnis um die Finanzierungszusage des Konkurrenten. Aus meiner Sicht konnte man mit diesen beiden Informationen das Letztangebot so gestalten, dass man sicher gewinnt.“

Mit Vorkaufsrecht ist das Recht des Bundeslands Kärnten gemeint, das Klagenfurter Wohnungspaket aus dem BUWOG-Deal herauszulösen und zum angebotenen Kaufpreis zu übernehmen. Das vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider (FZÖ/BZÖ) geforderte Vorkaufsrecht kam nie rechtskräftig zustande und war daher wertlos. Vor der Zuschlagserteilung habe das nur eine Handvoll Leute, darunter Grasser, gewusst, schreibt das Magazin.

Publiziert am 18.10.2012