Grundbuch: Karl-Entwurf nicht im Ministerrat
Die neue Grundbuchgebühr wird heute noch nicht im Ministerrat beschlossen. Die SPÖ möchte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den Entwurf von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) noch überprüfen lassen. Die Ministerin geht aber davon aus, dass ihr Entwurf „hält“ und übernächste Woche im Ministerrat beschlossen wird.
Regelung läuft am 31. Dezember aus
Ein baldiger Beschluss wäre auch nötig: Denn ohne Neuregelung gilt ab 1. Jänner 2013 für alle Eintragungen eines neuen Eigentümers im Grundbuch der in der Regel höhere Verkehrswert als Berechnungsbasis der Gebühr von 1,1 Prozent. Der Verfassungsgerichtshof hat mit diesem Datum nämlich die Bestimmung aufgehoben, dass für unentgeltliche Übertragungen - Erbschaft oder Schenkung - der in der Regel niedrigere, weil seit Jahrzehnten nicht aktualisierte Einheitswert herangezogen wird.
Ausnahmen präzisiert
Aber auch in Karls Entwurf ist in manchen Fällen wieder der Einheitswert die Berechnungsgrundlage - um nämlich für Verkauf, Erbschaften und Schenkung von Immobilien in Familien bzw. bei Betriebsübergaben (auch in der Landwirtschaft) weiterhin bei der niedrigeren Gebühr zu bleiben. Diese Ausnahmen wurden nach Kritik in der Begutachtung noch etwas ausgeweitet und präzisiert. Einige Kritiker hatten aber auch beklagt, dass die Neuregelung wieder nicht verfassungskonform sein könnte. Das will die SPÖ jetzt überprüfen lassen.
Karl ist jedoch überzeugt, dass ihre Neuregelung vor dem VfGH standhalten würde. Denn das Ministerium habe nur die sachlich gerechtfertigten Ausnahmen in den Entwurf aufgenommen, die laut dem VfGH-Erkenntnis erlaubt seien, betonte ein Sprecher gegenüber der APA.
Publiziert am 22.10.2012