König Juan Carlos muss nicht zum Vaterschaftstest
Zwei Anträge auf Vaterschaftstests für Nachweise der Abstammung vom spanischen König Juan Carlos sind von der spanischen Justiz zurückgewiesen worden.
Nach den Gerichtsentscheiden, von denen der Nachrichtenagentur AFP Kopien vorlagen, begründeten die Justizbehörden das mit der „Unverletzlichkeit“ des Monarchen, die als Prinzip in der spanischen Verfassung festgeschrieben sei. Die Entscheidungen datieren vom 9. Oktober.
Der Katalane Alberto Sola Jimenez und die Belgierin Ingrid Jeanne Satiau sind davon überzeugt, uneheliche Kinder von Juan Carlos zu sein. Sie ließen ihr Anliegen gemeinsam von der Anwältin Begona Antonio Gonzalez vertreten. DNA-Tests ergaben bereits, dass Sola und Satiau mit einer Wahrscheinlichkeit von 91 Prozent Geschwister sind.
In einem der Gerichtsentscheide heißt es, die Bestimmungen der Verfassung garantierten dem König einen besonderen Schutz. Er könne nicht strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Publiziert am 25.10.2012