Grundbuchgebühr: Karl-Entwurf im Ministerrat
Der Entwurf von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zur Grundbuchgebühr wird heute vom Ministerrat beschlossen. Die SPÖ, die verfassungsrechtliche Bedenken hatte, stimmt nun - nach einer Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes - doch zu. Karl freut sich, dass es dem Justizministerium gelungen sei, die Bedenken des Verfassungsdienstes auszuräumen.
Mit der Gesetzesänderung werde sichergestellt, dass es ab 1. Jänner nicht zu einer „Gebührenlawine“ für Familien und Unternehmen kommt, betonte die Ministerin. Das Ziel, Familien und Unternehmen bei der Eintragungsgebühr zu entlasten, werde erreicht.
Nötig ist die Gesetzesänderung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Bestimmung aufgehoben hat, wonach die Eintragungsgebühr bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien - Erbschaft oder Schenkung - 1,1 Prozent des (dreifachen) Einheitswertes beträgt. Für entgeltliche Übertragungen - also Kauf - wird die Gebühr vom Verkehrswert berechnet. Der Einheitswert ist in der Regel wesentlich niedriger, weil er seit Jahrzehnten nicht angepasst wurde. Somit würde ohne Reparatur ab 1. Jänner die Grundbucheintragung für geschenkte und geerbte Grundstücke in der Regel wesentlich teurer.
Publiziert am 29.10.2012