Vorratsdatenspeicherung: Streit über Zugriff ohne Richter

Die Regierung handelt derzeit die Details zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) aus. Umstritten ist dabei, ab welchem Strafmaß die Behörden die gespeicherten Verbindungsdaten verwenden dürfen und unter welchen Umständen das ohne richterlichen Beschluss geschehen darf. Die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Provider dazu, sämtliche Telefon- und Internet-Verbindungsdaten aller Bürger für mindestens sechs Monate zu speichern und den Strafverfolgern zur Verfügung zu stellen.

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