Die neapolitanische Pizza ist nicht nur Italiens Nationalgericht. Seit heute genießt sie auch einen EU-weiten Schutz. Neapel feiert die Anerkennung der Pizza Napoletana als Spezialität durch die EU. Die entsprechende Regelung wurde gestern in Brüssel unterzeichnet.
Das sei ein großer Sieg für Italien, sagte der italienische Agrarminister Luca Zaia in Rom. Der beliebte Teigfladen mit Paradeisern, Oregano, Öl, Basilikum und Mozzarella ist jetzt als garantierte traditionelle Spezialität (STG) anerkannt und soll dementsprechend geschützt werden.
Auch Backtemperatur festgelegt
Die Regeln sind streng und betreffen nicht nur die Zutaten, sondern auch die Herstellung des Teigs und die Backtemperatur. Demnach darf der Teig nur aus einer Mischung im Verhältnis von einem Liter Wasser, 50 Gramm Salz, fünf Gramm Germ und 1,8 Kilogramm Mehl bestehen.
Der Durchmesser einer echten neapolitanischen Pizza darf nicht größer als 35 Zentimeter, der Teig nicht höher als zwei Zentimeter sein. Das Mehl muss in einer Zeitspanne von zehn Minuten langsam hinzugegeben, der Teig muss 20 Minuten bearbeitet werden. Gehen muss der Teig, der auf einer Marmor- oder Holzplatte ruht und mit einem feuchten Tuch bedeckt ist, vier Stunden. Danach werden kleine Bällchen zu 180 Gramm abgeteilt.
Auch Mozzarella und Parmaschinken geschützt
Die neapolitanischen Pizzabäcker sind mit ihrem Anliegen keine Ausnahme in Italien. Vor der Pizza wurden bereits Mozzarella und Parmaschinken mit der "Denominazione di Origine Protetta" (D.O.P.-Plakette) ausgezeichnet. Damit werden Nahrungsmittel gekennzeichnet, deren unverwechselbare Eigenschaften streng mit dem Produktionsort in Verbindung gebracht werden müssen.