Der Ministerrat hat gestern Richtlinien für die Abwicklung von Regierungskampagnen beschlossen. Die 2003 erstellten Vorgaben des Rechnungshofs für die Werbe- und Informationsarbeit der Regierung wurden dabei weitgehend übernommen. Neu festgelegt wurde, dass in Wahlkampfzeiten keine neuen Kampagnen gestartet werden sollen.
Die Richtlinien haben den Charakter einer Selbstverpflichtung der Regierung - ein Gesetzesbeschluss ist nicht geplant. Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Richtlinien aus Sicht des Kanzleramts von Opposition und Medien.
Ob der Beschluss zu einer Änderung der Inseratenpraxis der Regierung führt, bleibt abzuwarten. Korrekturbedarf sieht man jedenfalls keinen. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) erklärte, schon bisher sei die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Einklang mit den Empfehlungen des Rechnungshofs gestanden.