„Obamacare“ für US-Bundesrichter „verfassungswidrig“

Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Texas hat die in der Regierungszeit von Präsident Barack Obama verabschiedete und von seinem Nachfolger Donald Trump kritisierte Gesundheitsreform als verfassungswidrig eingestuft. Verantwortlich machte Richter Reed O’Connor dafür eine Änderung des Steuerrechts im Jahr 2017. „Obamacare“ war 2010 verabschiedet worden und regelt den Zugang zur Krankenversicherung.

Trump feierte die Gerichtsentscheidung via Twitter als „großartige Nachricht für Amerika“. Beobachter rechnen allerdings noch mit einer Anfechtung des Urteils vor dem US-Höchstgericht. Generalstaatsanwälte und Gouverneure der Demokraten erklärten bereits an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Die Republikaner waren im vergangenen Jahr mehrfach gescheitert, die Gesundheitsversorgung abzuschaffen. Mit seinem Beschluss unterstützte Richter O’Connor die Kläger, ein Bündnis von rund 20 republikanischen Generalstaatsanwälten und Gouverneuren. Verfassungswidrig sei seit der Änderung des Steuerrechts, dass US-Bürger, die keine Gesundheitsvorsorge kauften, finanziell bestraft würden, was in „Obamacare“ vorgesehen sei.

Diese Strafzahlung war 2012 vom Supreme Court bestätigt worden. Das „individuelle Mandat“ sollte als Steuer dienen. Der republikanisch kontrollierte Kongress hatte die Geldstrafe jedoch beseitigt. Nun hieß es in der Klage, es gebe auch keine rechtliche Basis mehr für die Entscheidung des Supreme Courts von vor sechs Jahren.