Diverse Sportstätten ab 1. Mai wieder geöffnet

Sportminister Werner Kogler (Grüne) hat heute in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass verschiedene Sportstätten ab 1. Mai für den Breitensport wieder geöffnet werden sollen. Als Beispiele nannte er Leichtathletikanlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen.

„So viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken“, sagte Kogler und appellierte an den „Hausverstand“, den jeder bei der Sportausübung einschalten solle. Die Abstandsregeln müssen weiter eingehalten werden.

Zu den Verhaltensregeln zählt auch der Verzicht auf Laufen und Radfahren im Windschatten. Beim Laufen soll der Mindestabstand zum Vordermann etwa fünf Meter betragen, beim Radfahren etwa 20 Meter. Das hänge mit dem veränderten Verhalten beim Ein- und Ausatmen zusammen, sagte Kogler. Devise sei nun, diagonal versetzt zu laufen oder zu fahren.

Zurückhaltung bei Riskosportarten

Bei Risikosportarten mahnte er Zurückhaltung an, so solle man eine Skitour nicht ausreizen, sondern das Risiko minimieren. Ermöglicht werden sollen vorerst nur Outdoor-Aktivitäten, keine in der Halle.

Die Definition der zu beachtenden Hygieneregeln werde den jeweiligen Sportverbänden überlassen, sagte Kogler weiter. Bei Tennis liege es nahe, dass jeder Spieler seine eigenen Bälle benutze und nicht die des Gegners angreife.