Brüssel und Wien bei CoV-Hilfen uneins

Derzeit finden für rund 900 Antragsteller um CoV-Hilfen keine Auszahlungen statt. Das bestätigten die Geschäftsführer der zuständigen staatlichen Hilfsagentur COFAG, Marc Schimpel und Ulrich Zafoschnig, gestern der APA.

Die Zahl könne sich aber ändern, manche Betriebe könnten wieder rausfallen, andere dazukommen. Wie lange eine Klärung des ganzen Sachverhalts dauern werde, sei offen. Finanzministerium mit COFAG-Zuarbeit und EU-Kommission arbeiteten intensiv daran, so die COFAG-Vertreter.

Einzelfirmen oder Unternehmensverbünde

Kurz erklärt geht es darum, dass Österreich Einzelunternehmen staatlich fördern lässt (bzw. ließ). Die EU will aber Unternehmensverbünde fördern. Nun könnten einzelnen Firmen aus Unternehmensverbünden in Österreich Rückzahlungen drohen, wenn sich Wien und Brüssel nicht einigen sollten. Die COFAG prüft derzeit nach.

Antragsberechtigung als zentrale Frage

Antragsberechtigt sind in Österreich laut Richtlinie Einzelunternehmen. Die EU-Kommission sieht aber Förderungen auf Ebene des Unternehmensverbunds als wirtschaftliche Einheit vor – und nicht das gemäß heimischer Richtlinie begünstigte Einzelunternehmen, das womöglich zu einem Unternehmensverbund gehört.

Im Zusammenhang damit geht es nun um die Höhe der ab Frühjahr 2020 (bis Ende September 2022) gewährten Wirtschaftshilfen. Die EU-Kommission wandte sich nach APA-Informationen schon im Laufe des Jahres 2022 an die Republik.

Einigen sich Kommission und Finanzministerium nicht, müssten manche Firmen Staatshilfen zurückzahlen – die Republik will das aber noch im Sinne der Unternehmen richten. Potenziell dürfte es sich um höhere Summen handeln, denn es geht um mehrere geförderte Firmen aus Unternehmensverbünden. Summen wollten die COFAG-Chefs auf Nachfrage keine nennen.

SPÖ mit Kritik

„Die Coronavirus-Wirtschaftshilfen der Regierung sowie die Abwicklung der Hilfszahlungen über die COFAG waren von Beginn an falsch aufgesetzt“, kritisierte SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter. Die Sozialdemokraten hätten stets gewarnt vor „ungerechtfertigten Auszahlungen und Überförderungen“, wie sie nun im Raum stünden.